Zertifizierte Weiterbildung
Die Gefahr einer akuten Traumatisierung kann beinahe in jedem Berufszweig bestehen. Im Erziehungs- oder Sozialwesen vor allem durch An- und Übergriffe von Patient*innen, Kund*innen oder Klient*innen, aber auch im alltäglichen Leben z. B. durch Unfälle, Gewalt ...
Das Geschehene und Erlebte löst dabei einen Schockzustand aus, ein akutes Psychotrauma, von dem Menschen in besonderer Weise gefährdet sind, z. B. durch akute Belastungsreaktionen wie Zittern, Erstarren, Herzrasen, Fehlatmung u.v.m. Mit diesen Belastungsreaktionen gehen erhebliche Einschränkungen der Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie sämtlicher kognitiven Fähigkeiten einher.
Diese Einschränkungen können wiederum für andere Menschen gefährlich werden, wenn der Betroffene in diesem Zustand weiterarbeitet oder am Verkehr teilnimmt.
Misslingt die Verarbeitung, resultieren daraus dauerhafte Störungen mit massiven psychischen und (psycho)somatischen Folgen. Für die Berufsausübung bedeutet das langandauernde Ausfalls- und Krankenstandszeiten.
Ziel einer kollegialen Erstbetreuung ist es, möglichst schnell die Verarbeitung eines traumatisierenden Ereignisses positiv zu beeinflussen.
Dem Betroffenen wird sofortige kollegiale Begleitung und Unterstützung in den ersten entscheidenden Minuten oder Stunden angeboten. Dabei sind nur wenige Interventionen erforderlich; diese sind jedoch enorm wichtig und unverzichtbar.
Verpflichtender Vertiefungstag (Folgetermin) findet am 19.04.2021 statt!
Mitarbeiter*innen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen
Zertifizierungskriterien: Teilnahme mit Anwesenheitspflicht
Wer stellt mir das Zertifikat aus? Das Institut ProDeM - Institut für Professionelles Deeskalationsmanagement
Berechtigungen: Das Zertifikat "Kollegiale ErstbetreuerIn nach ProDeMa®" berechtigt zur Durchführung von kollegialen Erstbetreuungen, wann und wo immer diese benötigt werden. Dies gilt auch außerhalb der eigenen Institution. Das Zertifikat berechtigt zur Durchführung von Schulungen/ Informationsveranstaltungen mit max. drei Stunden Dauer, zur Wissensvermittlung über die Inhalte der Psychotraumatologie, der kollegialen Erstbetreuung und der Nachsorge. Dies gilt ausschließlich für die eigene Institution.